- Inhalt
- Vorwort
- Ausschluss nach dem Heilpraktikergesetz:
- Haftungsausschluss für Veranstaltungen:
- Vertretung
- Salvatorische Klausel / Nichtigkeitsklausel
- Anerkennung
Vorwort
Unsere Gesetzte schützen unsere Heilberufe, ihr Tätigkeitsfeld sowie die dazu gehörende Ethik. Auch Sorgen sie sich um den Schutz und die Unversehrtheit der Einzelpersonen sowie der Allgemeinheit.
Um die Gesetze zu respektieren und um ein vertrauliches Handlungsumfeld zu schaffen, in dem jeder weiß, wo die Rechte und Pflichten des Anderen liegen, möchte ich mit Ihnen nachfolgende Vereinbarungen treffen.
Ausschluss nach dem Heilpraktikergesetz:
Grundsätzlich dienen alle meine Angaben und Aussagen die während oder im Zusammenhang mit einer Veranstaltung oder Einzelsitzung getroffen werden lediglich als Information. Ich gebe zu keiner Zeit ein Heilversprechen ab, noch kann aus meinen Aussagen ein solches abgeleitet werden. Auch stelle ich keine Diagnosen, oder verspreche ich Linderung bzw. Besserung eines Krankheitszustandes.
Die Informationen, Aussagen und Angaben stellen auf keinen Fall einen Ersatz für professionelle Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte dar. Auch gebe ich keinerlei Empfehlungen ab, ärztlich verordnete Medikamente oder Behandlungen abzusetzen oder in ihrer Dosierung zu verändern.
Darüber hinaus werden keine Therapien und Behandlungen im medizinischen Sinne oder sonstige Heilbehandlungen im gesetzlichen Sinne durchgeführt. Alle Angebote meinerseits dienen der Unterstützung der Selbstheilungskräfte und dem persönlichen Wachstum.
Haftungsausschluss für Veranstaltungen:
Sach- und Vermögensschäden
Eine Haftung des Veranstalters (Stephan Weidmann), gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme einer Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters entsteht, ist beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.
So ist der Veranstalter unter anderem berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. Ebenso können einzelne Teilnehmer vor oder während der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn sie ihre eigene Sicherheit, oder die anderer Personen gefährden.
In all diesen Fällen besteht keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.
Körperschäden (Personenschäden)
Der Veranstalter sorgt für eine angemessene Sicherheit und gibt dazu Sciherheitshinweise vor Ort. Auch ist jeder Teilnehmer dazu angehalten, für seine eigene Sicherheit sowie für die der anderen zu sorgen.
Darüber hinaus sind alle Aktionen während einer Veranstaltung lediglich Angebote, deren Erfüllung durch die Teilnehmer stets freiwillig ist.
Vertretung
Die oben gemachten Angaben gelten im selben Maße auch für Vertreter, Erfüllungsgehilfen, sowie allen anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Salvatorische Klausel / Nichtigkeitsklausel
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder die Vereinbarung unvollständig sein, so wird die Vereinbarung in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gleiches gilt für etwaige Lücken.
Anerkennung
Mit einer Anmeldung zu einer Veranstaltung oder Einzelsitzung erkenne ich diesen Haftungsausschluss in vollem Umfang an.